A. Tatsächlicher Grundkopfschaden eines Beobachtungsjahres
S
= abgegrenzter Schaden der Beobachtungseinheit im Beobachtungszeitraum abzüglich der Nettorisikozuschläge und einschließlich der geschlechtsunabhängig verteilten Leistungen wegen Schwangerschaft und Mutterschaft
Lx
= abgegrenzter mittlerer Bestand der Beobachtungseinheit im Beobachtungszeitraum für das Alter x
kx
= rechnungsmäßiger Profilwert für das Alter x
Tatsächlicher Grundkopfschaden:
2 3Dabei wird über alle Alter x der Beobachtungseinheit summiert. 4Die Wirkungen von Wartezeit und Selektion sind ausreichend zu berücksichtigen.
4 5B. Verfahren zur Berechnung der erforderlichen Versicherungsleistungen
t − 2, t − 1, t
= die letzten drei Beobachtungszeiträume
Gt−2, Gt−1, Gt
= tatsächliche Grundkopfschäden gemäß Abschnitt A, umgerechnet auf das Leistungsversprechen, das zum Extrapolationszeitpunkt gültig sein wird, und unter Zugrundelegung der aktuellen rechnungsmäßigen Profile
Extrapolierter Grundkopfschaden:
5 6Erforderliche Versicherungsleistungen:
mit L x und k x gemäß Abschnitt A und Summation über alle Alter x .
Zuletzt geändert durch Art. 6 Abs. 9 G v. 19.12.2018 I 2672